Reisegewerbekarte
Erforderliche Unterlagen
Antrag einer natürlichen Person
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Zeichen: 0401-III-3214-08 02/R zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein.
- Nur bei Schausteller Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß § 1 Abs. 2 SchHV
Antrag einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG)
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O". Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Zeichen: 0401-III-3214-08 02/R zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein.
- Nur bei Schausteller Haftpflichtversicherungsnachweis gem. § 1 Abs. 2 SchauHV
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O". Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Zeichen: 0401-III-3214-08 02/R zu beantragen und dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Gebühren
40,00 bis 500,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 55 Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)