Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen 

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis.

Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen muss auf einem Formblatt erfolgen.

Ähnliche Produkte / Dienstleistungen