Beratung zum städtischen Förderprogramm „Messeförderung“
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular (unter Download/Links) mit
- den Angaben zum Unternehmen,
- den Angaben zum Vorhaben und dem Finanzierungsplan,
- der Erklärung über die gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme,
- den Nachweisen über die Aufforderung von mindestens drei Leistungserbringenden zur Angebotsabgabe und der Begründung der geplanten Auftragsvergabe (bei Ausgabepositionen über 500 Euro),
- einer Kopie der Gewerbeanmeldung, ggf. Kopie des Handelsregisterauszuges,
- dem Nachweis über die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (nur bei freiberuflichen Tätigkeiten),
- der Erklärung zu anderweitig beantragten oder erhaltenen Förderungen und
- der Einwilligung zur Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen
Gebühren
keine
Fristen
- Vier Wochen für die Bestätigung des Posteingangs
- Sofern beantragt, Mitteilung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
Rechtsgrundlagen
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (Messeförderungs-RL Wifö/22)