Straßensondernutzung - Baustelle 

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung und zur Zustimmung der Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes ist schriftlich zu stellen.

  • Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • Bei Straßen des Hauptnetzes sind drei Exemplare einzureichen, für das Nebennetz genügt ein Exemplar
  • Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.
  • Betrifft das Vorhaben mehrere Straßen, ist für jede Straße ein separater Antrag erforderlich.
  • Bei mehreren Bauabschnitten auf einer Straße ist ein Bauablaufplan mit entsprechend aufbereiteten Einzelterminen, Lageplänen und Verkehrszeichenplänen einzureichen.
  • Bei Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind diese gesondert mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen abzustimmen.
  • Sich abzeichnende Terminverschiebungen bzw. -verlängerungen sind umgehend neu zu beantragen bzw. anzuzeigen.
  • Bei Änderungen der räumlichen Ausdehnung oder Verkehrsorganisation ist ein ergänzender bzw. komplett neuer Antrag einzureichen.

Anträge, die nicht den genannten Erfordernissen entsprechen, können nicht bearbeitet werden.

Gebühren

10,20 bis 767,00 Euro

Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.

Fristen

  • 14 Tage Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen

Zuständige Stelle

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte