Beschreibung
Jedes Kind hat nach § 1 Absatz 2 KitaG mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Versetzung in die fünfte Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten, der auch nach Maßgabe des Absatzes 4 erfüllt werden kann. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sollen auch nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen im Umfang der Mindestbetreuungszeit weiter betreut werden. Nach § 1 Absatz 3 KitaG hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot mit einer Mindestbetreuungszeit von täglich sechs Stunden und Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht. Bei wechselndem täglichen Bedarf sollen Wochenkontingente gewährt werden. Nach § 1 Abs. 4 KitaG können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch andere Angebote wie Kindertagespflege, Spielkreise, schulische Ganztagsangebote und Kindertagesbetreuung bedarfserfüllend sein. Rechtsanspruchsverpflichteter ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp finden Sie am Palais Lichtenau 3-5, 14476 Potsdam, in der 2. Etage Raum 2.30. Persönliche Sprechzeiten finden wie folgt statt:
* Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
* Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Wir bitten Sie vorab per E-Mail oder telefonisch, einen Termin zu vereinbaren, damit wir für Ihr Gespräch mit uns, ausreichend Zeit einplanen können.
Bei Terminvereinbarungen per E-Mail, bitte im Betreff „Termin“ eintragen, damit wir Sie zügig zurückrufen können.
Terminanfragen außerhalb unserer Servicezeiten sind nach Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Betreuungsplatzservices Kita-Tipp auch möglich.
Telefonisch erreichen Sie uns zu den folgenden Sprechzeiten:
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Die Beratung zu Fragen der Antragstellung für den Rechtsanspruch, zur Platzvermittlung Ihres Kindes und zu allen anderen Anliegen können jedoch auch weiterhin schriftlich, auf elektronischem oder auf telefonischem Wege erfolgen.
Den Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches stellen Sie bitte über das Kita-Portal der Landeshauptstadt Potsdam: www.potsdam.de/kita-portal (Öffnet in einem neuen Tab)
Zudem bietet der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp monatliche Infoveranstaltungen zur Kindertagesbetreuung in Potsdam sowie zur Antragstellung auf Rechtsanspruchsprüfung an.
Details
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Entsprechender Antrag (z. B. Erst-/Verlängerungs-/Änderungs- oder Hortantrag) auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung (inklusive aller Anlagen, zufinden über das Kita Portal: www.potsdam.de/kita-portal (Öffnet in einem neuen Tab))
Gebühren
Grundsätzlich entstehen durch die Rechtsanspruchsprüfung keine gebührenfähigen Kosten. Bei Inanspruchnahme eines konkreten Betreuungsangebots kann der Einrichtungsträger von den Personensorgeberechtigten gem. § 17 KitaG Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) und einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) verlangen. Die Inanspruchnahme einer Betreuungsleistung ist nach § 17a Abs. 1 KitaG im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung sowie in den Fällen des § 17 Abs. 1a KitaG (Transferleistungsempfänger oder Geringverdienende) beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit umfasst nicht das Essengeld und die Inanspruchnahme von Leistungen, die den ortsüblichen Rahmen erheblich übersteigen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis und bei den kreisfreien Städten in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | |
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Frau Bernstein | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | 0331 289-2286 | |
Frau Hahnebach | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | 0331 289-2254 | |
Frau Hauenstein | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | 0331 289-2267 | |
Frau Pham | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | 0331 289-2226 | |
Frau Würfel | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | Sachbearbeiterin im Fachmanagement Kita | 0331 289-2238 |
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Formulare
- Stellungnahme zum RechtsanspruchPDF-Datei83,15 kB
- Tätigkeitsnachweis zum RechtsanspruchPDF-Datei220,57 kB
- Rechtsanspruch Kindertagesbetreuung - Antrag auf Kostenübernahme für die Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb der Landeshauptstadt PotsdamPDF-Datei56,05 kB
- Rechtsanspruch Kindertagesbetreuung - PflegekindPDF-Datei44,71 kB