Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 

Kurzbeschreibung

Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten gemäß § 1 Abs. 2 KitaG, der auch in Kindertagespflegestellen oder durch andere bedarfserfüllende Angebote erfüllt werden kann, § 1 Abs. 4 KitaG.

Der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp ist aus dem Stadthaus an der Friedrich-Ebert-Straße ausgezogen und befindet sich nun in der 5. Etage im Haus 1 in der Hegelallee 6-10.  

Ab dem 1. Juli 2024 sind wir zu folgenden Sprechzeiten in den Räumen 548, 549 und 550.1 zu finden: 

Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Wir bitten Sie vorab per E-Mail oder telefonisch, einen Termin zu vereinbaren, damit wir für Ihr Gespräch mit uns, ausreichend Zeit einplanen können. 

Bei Terminvereinbarungen per E-Mail, bitte im Betreff „Termin“ eintragen, damit wir Sie zügig zurückrufen können. 

Terminanfragen außerhalb unserer Servicezeiten sind nach Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Betreuungsplatzservices Kita-Tipp auch möglich. 

Das Haus 1 hat einen Haupteingang, direkt hinter dem Karstadt Parkhaus, Eingang Hegelallee. Sollten Sie uns mit Kinderwagen oder Rollstuhl besuchen, empfehlen wir Ihnen den Hintereingang, da Sie dort über eine Rampe zu den Fahrstühlen gelangen.
----------------------

Telefonisch erreichen Sie uns zu den folgenden Sprechzeiten: 

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Die Beratung zu Fragen der Antragstellung für den Rechtsanspruch, zur Platzvermittlung Ihres Kindes und zu allen anderen Anliegen können jedoch auch weiterhin schriftlich, auf elektronischem oder auf telefonischem Wege erfolgen.

Den Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches senden Sie bitte an:

Landeshauptstadt Potsdam
Fachmanagement Kita
Betreuungsplatzservice Kita-Tipp
Friedrich-Ebert-Straße 79/81

14469 Potsdam

oder an folgende E-Mailadresse (Nur im PDF-Format):

Kita-Tipp@rathaus.potsdam.de

Zudem bietet der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp monatliche Infoveranstaltungen zur Kindertagesbetreuung in Potsdam sowie zur Antragstellung auf Rechtsanspruchsprüfung an.

Beschreibung

Jedes Kind hat nach § 1 Absatz 2 KitaG mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Versetzung in die fünfte Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten, der auch nach Maßgabe des Absatzes 4 erfüllt werden kann. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sollen auch nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen im Umfang der Mindestbetreuungszeit weiter betreut werden.  Nach § 1 Absatz 3 KitaG hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot mit einer Mindestbetreuungszeit von täglich sechs Stunden und Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht. Bei wechselndem täglichen Bedarf sollen Wochenkontingente gewährt werden. Nach § 1 Abs. 4 KitaG können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch andere Angebote wie Kindertagespflege, Spielkreise, schulische Ganztagsangebote und Kindertagesbetreuung bedarfserfüllend sein. Rechtsanspruchsverpflichteter ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Eine Bearbeitung der per E-Mail eingereichten Antragsunterlagen zum Rechtsanspruch findet nur dann statt, wenn die vollständigen Unterlagen als PDF-Datei eingereicht werden. Eine E-Mail mit einem Link oder einem anderen Datei-Format (JPG, etc.) wird nicht bearbeitet und sofort ohne Hinweis an den Adressaten gelöscht. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine E-Mail mit Bitte um Vervollständigung der Unterlagen.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2241
 +49 331 289-2242
 +49 331 289-2244
Telefax +49 331 289-2243
Raum 106

Ähnliche Produkte / Dienstleistungen