Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 

Kurzbeschreibung

Die Mitarbeitenden des Kita-Tipps sind telefonisch für Beratungsgespräche und sowie alternativ per E-Mail  für Ihre Anliegen  über Kita-TippRathaus.Potsdamde erreichbar. 

Unsere Telefonsprechstunde ist am Montag (09:00 Uhr – 12:00 Uhr), am Mittwoch (13:30 Uhr - 15:00 Uhr) und am Freitag (09:00 Uhr – 12:00 Uhr).

 

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Eine Bearbeitung der per E-Mail eingereichten Antragsunterlagen zum Rechtsanspruch findet nur dann statt, wenn die vollständigen Unterlagen als PDF-Datei eingereicht werden. Eine E-Mail mit einem Link oder einem anderen Datei-Format (JPG, etc.) wird nicht bearbeitet und sofort ohne Hinweis an den Adressaten gelöscht. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine E-Mail mit Bitte um Vervollständigung der Unterlagen.

Beschreibung

Mit der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung gilt es vorrangig zwei Ziele zu erreichen:

  • die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
  • die Kindertagesbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder

Auf der Grundlage des SGB VIII (KJHG) und des Kita-Gesetzes des Landes Brandenburg erfolgt die Prüfung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Art und Umfang der Erfüllung des Rechtsanspruchs soll dem Bedarf des Kindes entsprechen.

Alle Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten oder in anderen Kindertagesbetreuungsangeboten.

Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr und Kinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend; erst durch eine tatsächliche Ausprägung der familiären oder individuellen Situation entsteht der Anspruch.

Der Rechtsanspruch wird im Betreuungslatzservice Kita-Tipp des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport entgegengenommen und geprüft.

Eine Antragstellung der Eltern / Personensorgeberechtigten (= Wohnort Potsdam und Kindertageseinrichtung in Potsdam) ist nicht mehr erforderlich:

  • für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung mit einem Betreuungsbedarf bis zu 6 Stunden (Mindestbetreuungszeit)
  • EKG (pädagogisch begleitete Eltern-Kind-Gruppe) für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre
  • EKG Plus für Kinder im Alter von 3 Jahre bis zur Einschulung
  • für Hortkinder und AKI in Klasse 1 bis 4 mit einem Betreuungsbedarf bis zu 4 Stunden (Mindestbetreuungszeit)
  • bei Reduzierungen auf die Mindestbetreuungszeit auf Grund von Erwerbssuche oder Elternzeit, reicht eine formlose, schriftliche Anzeige bei dem Betreuungsplatzservice Kita-Tipp

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2241
 +49 331 289-2242
 +49 331 289-2244
Telefax +49 331 289-2243
Raum 106

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