Städtebauliche Stellungnahmen 

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam bescheinigt für die Landeswohnungsbauprogramme mit einer städtebaulichen Stellungnahme aus ihrer Sicht die Förderfähigkeit eines Bauvorhabens.

Die Förderprogramme des Landes Brandenburg sind an vorgegebene Gebietskulissen gebunden. Das heißt, dass nur bestimmte Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam in diese Förderung einbezogen sind.

Diese Gebiete umfassen: 

  • Innerstädtische Sanierungsgebiete

  • Innerstädtische Entwicklungsbereiche

  • Innerstädtische Vorranggebiete Wohnen

  • Konsolidierungsgebiete des Stadtumbaus.

Die genaue Gebietszuordnung entnehmen Sie bitte der Web-Anwendung des Landesamtes für Bauen und Verkehr.

Bitte fragen Sie vor einer Beratung mit der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) im Bereich Gesamtstädtische Planung der Stadtverwaltung nach. Dort erhalten Sie auch die für eine Förderung notwendige Städtebauliche Stellungnahme mit der endgültigen Bestätigung der Zugehörigkeit Ihres Objektes zu einem Fördergebiet.

Nähere Informationen zu den Landeswohnungsbauprogrammen finden Sie auf der Seite der ILB (unter Downloads / Links).