Bescheinigung nach §§ 7h und 10f EStG – erhöhte Absetzungen für Modernisierung und Instandsetzung 

Beschreibung

Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Bescheinigung (§ 7h EStG) durch die Stadtverwaltung Potsdam - Bereich Stadterneuerung bescheinigt wird, dass:

  1. das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder einem städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt 
  2. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB durchgeführt worden sind 
  3. in welcher Höhe Aufwendungen angefallen sind 
  4. ob und ggf. in welcher Höhe Zuschüsse aus den Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gezahlt werden oder worden sind (Ziffer 1.2 Bescheinigungsrichtlinien)

Voraussetzung für die Bescheinigung ist vor Beginn der Baumaßnahmen:

  • für den Eigentümer eines Gebäudes, der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. § 7h Abs. 1 Satz 1 oder 2 EStG mit der Stadtverwaltung Potsdam - Bereich Stadterneuerung

oder

  • für den Erwerber einer Eigentumswohnung/ Gebäudes, der Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrages (Kaufvertrag) mit dem Projektanbieter zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und anderen nachträglichen Herstellungsarbeiten, die nach Abschluss des Kaufvertrages zu realisieren sind i.S. § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG