Bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, müssen die in der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam festgesetzten notwendigen Stellplätze hergestellt werden.
Die Landeshauptstadt Potsdam kann durch einen öffentlichen-rechtlich Vertrag mit dem Bauherrn vereinbaren, dass der Bauherr seine Verpflichtung ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Potsdam ablöst.
Der Abschluss eines Stellplatzablösevertrages setzt voraus, dass die Herstellung von notwendigen Stellplätzen weder auf dem Baugrundstück noch auf einem in zumutbarer Entfernung gelegenen und dafür geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck rechtlich gesichert ist, möglich ist.