Stellplatzablösevertrag für Vorhaben in den Sanierungsgebieten und den Entwicklungsbereichen 

Erforderliche Unterlagen

Die Berechnung der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu den abzulösenden Stellplätzen wird dem Bereich Stadterneuerung direkt zugeleitet.

Einen Antrag auf Abschluss eines Stellplatzablösevertrages können stellen:

  • der Bauherr
  • oder dessen Bevollmächtigter

Gebühren

  •  Der Abschluss des Stellplatzablösevertrages ist gebührenfrei.

Fristen

Ab Eingang der für den Abschluss des Vertrages erforderlichen Unterlagen ergeht
innerhalb von zwei Wochen das Vertragsangebot an den Antragsteller. Müssen weitere Vertragsverhandlungen durchgeführt oder Unterlagen bzw. Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Abschluss der letzten Vertragsverhandlung oder mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen.