Mitgliedschaft Freiwillige Feuerwehr 

Erforderliche Unterlagen

  • Eigenhändig unterschriebenes Aufnahmeformular, dieses kann über den Wehrführer oder per Post oder Fax an den Fachbereich Feuerwehr geschickt werden.
  • Führungszeugnis (nicht älter als zwei Jahre)

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG)

Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 4. Dezember 1997 (GVBl.II/97 S.914, ber. GVBl.II/98 S.34)