Beschreibung
Mit dem AsylbLG besteht ein eigenständiges Gesetz zur Regelung des Mindestunterhaltes von Asylbewerber*innen, dass außerhalb der Vorschriften des SGB XII gegenüber der Sozialhilfe geringfügig abgesenkte Leistungen vorsieht.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der Regel Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland leistungsberechtigt. Die abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises findet sich unter § 1 AsylbLG (Öffnet in einem neuen Tab).
Umfang der Leistungen
Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes erhalten Leistungsberechtigte des AsylbLG für die ersten 36 Monate nach der Einreise sogenannte Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens), die teilweise als Sachleistungen und teilweise als Barleistungen erbracht werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können Leistungen bezogen werden, die den Leistungen der Sozialhilfe entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweispapiere (Aufenthaltsgestattung, Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis)
- Anmeldebestätigung, ggfs. Wohnunterkunftsgebührenbescheid
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Rechtsgrundlagen
Die Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber finden sich im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Details
Erforderliche Unterlagen
- Ausweispapiere (Aufenthaltsgestattung, Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis)
- Anmeldebestätigung, ggfs. Wohnunterkunftsgebührenbescheid
- Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Frau Sowieja | komm. Arbeitsgruppenleiterin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | komm. Arbeitsgruppenleiterin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | 0331 289-2196 | |
Frau Nestroy | Erstantragstelle AsylbLG | Sachbearbeiterin Erstantragstelle AsylbLG | 0331 289-2204 | |
Frau Dörrwand | in Wohnungen (D, I, M, N, P, Q, R, S) und in Einrichtungen | Sachbearbeiterin AsylbLG in Wohnungen (D, I, M, N, P, Q, R, S) und in Einrichtungen | 0331 289-2198 | |
Frau Krstanoska | in Wohnungen (Aa-Ak, B, G, K, V) und in Einrichtungen | Sachbearbeiterin AsylbLG in Wohnungen (Aa-Ak, B, G, K, V) und in Einrichtungen | 0331 289-2095 | |
Frau Reyment | in Wohnungen (Al-Az, C, E, F, J, H, L, O, T, U, W, X, Y, Z) und in Einrichtungen | Sachbearbeiterin AsylbLG in Wohnungen (Al-Az, C, E, F, J, H, L, O, T, U, W, X, Y, Z) und in Einrichtungen | 0331 289-2086 | |
Frau Schrader | Altfälle, Heranziehung zu Arbeitsgelegenheiten und sonstige Maßnahmen zur Integration nach §§ 5, 5b AsylbLGn zur Integration nach §§ 5,5b AsylbLG | Sachbearbeiterin Altfälle, Heranziehung zu Arbeitsgelegenheiten und sonstige Maßnahmen zur Integration nach §§ 5, 5b AsylbLG | 0331 289-2201 |
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Grundantrag (in deutscher Sprache)
Weitere Formulare
- Veränderungsmitteilung bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)PDF-Datei145,79 kB
- Darlehensantrag (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung SGB XII / § 2 AsylbLG)PDF-Datei51,27 kB
- Antrag auf WohnungserstausstattungPDF-Datei114,84 kB
- Antrag auf Sprachmittlerkosten für eine ärztliche BehandlungPDF-Datei51,00 kB
- Antrag auf SozialkartePDF-Datei88,09 kB
- Antrag auf SchwangerschaftsbedarfePDF-Datei121,86 kB
- Überweisungsermächtigung und Datenschutzrechtliche Einwilligung bei ZahlungsverkehrPDF-Datei113,71 kB