Jugendärztliche Sprechstunde
Kurzbeschreibung
- Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden
- Untersuchungen beinhalten auch
- Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken
- Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstatus
- darauf abgestimmt eine präventionsorientierte Beratung einschließlich Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten für Eltern und Kind
- sofern medizinisch angezeigt, eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (ärztliche Bescheinigung)
- Zu den Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs insbesondere
- Inspektion der Mundhöhle,
- Einschätzung oder Bestimmung des Kariesrisikos,
- Ernährungs- und Mundhygieneberatung
- Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne und zur Keimzahlsenkung
- Können von (Zahn)-Ärztinnen/-Ärzten erbracht werden
- In folgenden Richtlinien des Gemeinsame Bundesausschuss ist das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen geregelt:
- Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9)
- Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)
Beschreibung
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.
Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).
Folgende Kinder- und Jugendärztlichen Untersuchungen und Beratungen finden in unserer Terminsprechstunde statt:
- Untersuchungen von Hauskindern (in Ergänzung zu den Kita-Reihenuntersuchungen),
- Entwicklungskontrollen bei Kita-Kindern,
- Schuleingangsuntersuchungen (Schultauglichkeit),
- Schulquereinsteigeruntersuchungen,
- Schulabgangsuntersuchungen (Berufstauglichkeit),
- Impfungen,
- Begutachtung von Kuranträgen (in Einzelfällen),
- Begutachtung im Rahmen der Amtshilfe.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2393 |
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E-Mail-Adresse | KJGDrathaus.potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.
- Die für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen sind ausgefüllt mitzubringen.
- Bei evtl. Rückfragen ist die telefonische Auskunft beim Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienst möglich.
Gebühren
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Für die Ausstellung eines Duplikats des Gesundheitszeugnisses nach JArbSchG, für Begutachtung bei Kurantrag sowie für Impfleistungen bei privatversicherten Personen fallen Gebühren an. Sie erhalten eine Rechnung.
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung und weitere Informationen an uns.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0331-289 2393 täglich von 08:00-13:00 Uhr und zusätzlich dienstags bis 17:00 Uhr.
Oder schreiben Sie eine E-Mail an KJGDRathaus.Potsdamde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Neu!
Ab dem 22.10.2018 finden Sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter folgender Adresse:
Berliner Straße 150 a, Gebäude P, 14467 Potsdam.
Voraussetzungen
Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
- U8 46.-48. Lebensmonat
- U9 60.-64. Lebensmonat
- J1 13. -14. Lebensjahr
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.
Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008054.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 22:35