Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung
Erforderliche Unterlagen
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Gebühren
Keine.
Bearbeitungsdauer
- wird sofort ausgehändigt (ca. 5 Minuten)
Fristen
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Weitere Informationen
Runderlass zur „Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ vom 17. November 1992 (ABl./92, [Nr. 101], S.2308)
Verfahrensablauf
Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzt-licher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchun-gen durchzuführen.
Nach der Untersuchung erhalten die untersuchten Jugendlichen eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Ansprechpartner
Neu!
Seit dem 22.10.2018 finden Sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter folgender Adresse:
Berliner Straße 150 a
Gebäude P
14467 Potsdam
Zuständige Stelle
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Besondere Voraussetzungen:
Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich
Ein Antrag ist in Brandenburg nicht erforderlich, da im Rahmen der Schulabgangsuntersuchung die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG erfolgt.