Beschreibung
Bei Bau- und Abbruchmaßnahmen fallen Abfälle verschiedener Art an. Dazu gehören z. B. Bauschutt, Bodenaushub, verschiedene asbesthaltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern (KMF), Altholz, Dachpappen und Sperrschichten.
Durch die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde erfolgt im Zusammenhang mit Bau- und Abbruchmaßnahmen:
- Auskunftserteilung aus dem Altlastenkataster über ggf. vorhandene Altlasten,
- Beratung zum ordnungsgemäßen Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen und den zu beachtenden abfallrechtlichen Pflichten und Rechtsgrundlagen,
- Prüfung von Beprobungskonzepten, Rasterfeldbeprobungen, Untersuchungsberichten, Schadstoffkatastern sowie Abbruch- und Entsorgungskonzepten,
- Prüfung der ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen während und nach Abschluss der Arbeiten (z.B. Abfallbilanzen).
Durch den Besitzer / Bauherren ist zu beachten:
- Als Abfallerzeuger bleibt der Bauherr von der Abfallentstehung bis zur endgültigen Entsorgung der Abfälle in der Verantwortung, auch wenn er sich eines Dritten, z. B. des Abbruchunternehmens zur Erfüllung seiner Entsorgungspflichten bedient.
- Er muss der zuständigen Behörde gegenüber den Verbleib aller Abfälle nachweisen können.
Hinweis:
Die vollständige Beseitigung baulicher Anlagen ist anzeigepflichtig. Die Anzeige ist spätestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung unter Verwendung des bekannt gemachten Vordrucks und den erforderlichen Bauvorlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die teilweise Beseitigung baulicher Anlagen fällt unter den Begriff der baulichen Änderung. In diesem Fall ist ein Änderungsantrag zur Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- siehe Formulare
Gebühren
Gebühren werden individuell erhoben.
Fristen
-
mündliche Auskünfte ca. 5 min, Erlaubnisse bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Öffnet in einem neuen Tab) (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Öffnet in einem neuen Tab) (Nachweisverordnung – NachwV)
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgAbfBodG)
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Öffnet in einem neuen Tab)
(Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung- AbfBodZV)
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Öffnet in einem neuen Tab) (Gewerbeabfallverordnung-GewAbfV)
Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SAbfEV)
Gebührengesetz des Landes Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Kolesnyk | Arbeitsgruppenleiterin | Arbeitsgruppenleiterin / komm. Bereichsleiterin | 0331 289-2861 |
Frau Welten | Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz | Sachbearbeiterin Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz | 0331 289-1804 |