Kommunale Beteiligung und Anhörung bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden - die Ergebnisse der Beteiligung sind vom Mobilfunkanbieter zu berücksichtigen gemäß §7a 26. BImSchV vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 266)