Mobilfunk - Beratung
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Fristen
- mündliche Auskunft ca. 10 min.
- Stellungnahme Bürgeranfrage ca. 2 Wochen
- Stellungnahme Suchkreis ca. 6 Wochen
Rechtsgrundlagen
Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Bundesregierung - Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Informationen und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze vom 05.12.2001
Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung vom vom vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])
Kommunale Beteiligung und Anhörung bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden - die Ergebnisse der Beteiligung sind vom Mobilfunkanbieter zu berücksichtigen gemäß §7a 26. BImSchV vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 266)