Mobilfunk - Beratung

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Fristen

  • mündliche Auskunft ca. 10 min.
  • Stellungnahme Bürgeranfrage ca. 2 Wochen
  • Stellungnahme Suchkreis ca. 6 Wochen

Rechtsgrundlagen

Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Bundesregierung - Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Informationen und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze vom 05.12.2001

Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze vom 09.07.2001

Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung vom vom vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])

Kommunale Beteiligung und Anhörung bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden - die Ergebnisse der Beteiligung sind vom Mobilfunkanbieter zu berücksichtigen gemäß §7a 26. BImSchV vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 266)