Baumschutz

Erforderliche Unterlagen

  • Baumfällung, Kronenschnitt, Eingriff in den Wurzelbereich - Antrag
  • Ersatzpflanzung - Anzeige
  • Baumfällung (Befreiung von Verboten) - Antrag

Gebühren

Berechnung nach:

Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.

Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)

Bearbeitungsdauer

  • mündliche Auskünfte ca. 5 min
  • Ausnahmen 4 bis 8 Wochen
  • im Einzelfall ist eine längere Bearbeitungsfrist erforderlich.

Zuständige Stelle

Zuständig sind im Land Brandenburg die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte