Da bei der Errichtung der Erdwärmesonden in der Regel grundwasserstauende Schichten durchbohrt werden, sind durch die Untere Wasserbehörde im Rahmen der Anzeige Auswirkungen auf das öffentlich-rechtliche Schutzgut Grundwasser zu prüfen.
Die Errichtung von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren für Wärmepumpenanlagen ist einen Monat vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Wasserbehörde mit dem Anzeigeformular anzuzeigen.
Die Errichtung von Wärmepumpenanlagen, die dem Oberflächenwasser (Seen, Flüsse) Wärme entziehen, ist auch anzeigepflichtig.
Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen des Bauantrages mit einzureichen.