Beräumung von herrenlosen Müll

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

  • wenn der Verursacher bekannt ist, werden die Entsorgungskosten vom Umweltamt an den Verursacher in Rechnung gestellt
  • wenn der Verursacher nicht bekannt ist, trägt die Stadt die Kosten
  • die Entsorgungskosten von Privatflächen trägt der Eigentümer