- herrenloser Müll, der auf öffentlichen Verkehrsflächen liegt, wird durch die STEP entsorgt
Es muss die genaue Art und Menge des Mülls angegeben werden, z.B. :
- Elektromüll / Stück
- Möbel, Matratzen / Stück, m³
- Hausmüll /Stück, m³, Säcke
- gefährliche Abfälle, Farbe / Stück, Liter u.s.w.
Es muss der genaue Standort der Müllablagerung abgefragt werden:
- Verursacher bekannt? Wer ist Zeuge der Entsorgung? - Sind diese Informationen bekannt, dann wird die Information an das Umweltamt weitergeleitet, von dort wird die Entsorgung organisiert.
- Ist Verursacher nicht bekannt, werden die näheren Angaben an die Einsatzzentrale und zur Entsorgung an die STEP weitergeleitet.
- Wenn der Müll auf privaten Flächen liegt, ist der Eigentümer für die Entsorgung verantwortlich.