Finanzierung der Kindertagesstätten 

Beschreibung

Kindertagesstätte:

  • Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt Potsdam) gedeckt.
  • Die Landeshauptstadt Potsdam reicht Ihre Zuschüsse an die Einrichtungen nach der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft aus.

Pädagogisch begleitete Spielgruppe/Eltern-Kind-Gruppe:

  • Diese werden ähnlich wie Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze finanziert.