Kindertagesstätte:
- Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt Potsdam) gedeckt.
- Die Landeshauptstadt Potsdam reicht Ihre Zuschüsse an die Einrichtungen nach der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft aus.
Pädagogisch begleitete Spielgruppe/Eltern-Kind-Gruppe:
- Diese werden ähnlich wie Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze finanziert.