Kindertagesbetreuung - Elternbeitragsermäßigung / -übernahme 

Beschreibung

Für die Eltern besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass bzw. Ermäßigung der Elternbeiträge zu stellen. 

Die Anträge sind in der Arbeitsgruppe Kita-Finanzierung (AG 2361) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie zu stellen.

Anschließend wird der Antrag nach folgenden Kriterien geprüft:

  • Vollständigkeit der Unterlagen (Einkommensnachweis, Unterhalt, Wohngeld)
  • Feststellung des Jahresbruttoeinkommens des Antragsstellers 
  • Vergleich des Einkommens lt. Nachweis mit den Regelsätzen gemäß SGB XII §28 Abs. 1
  • Einhaltung der Bestimmungen der Elternbeitragsordnungbei der Festsetzung der Höhe des Elternbeitrages durch den Träger der Kita
  • Ermittlung der zusätzlichen unabweisbaren Belastungen des Antragsstellers (z. B. bei langer Krankheit, Todesfall, Insolvenz u. ä.)
  • übersteigt der zu entrichtende Kostenbeitrag, bei einer bewilligten Betreuung in einer Kita einer anderen Gemeinde, den in der Landeshauptstadt Potsdam üblichen Kostenbeitrag, so zahlen die Eltern den Elternbeitrag gemäß EBO Potsdam. Die Differenz zum festgesetzten Elternbeitrag wird von der Landeshauptstadt Potsdam übernommen.

Anträge zur Übernahme der Essenpauschale sind über den Fachbereich Soziales und Gesundheit  im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen.

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