Stiftung Altenhilfe Potsdam
Beschreibung
"Wir bestreiten unseren Lebensunterhalt mit dem was wir bekommen, und wir leben von dem, was wir geben"
Sir Winston Churchill
Wann und warum wurde die Stiftung gegründet?
Am 01.12.1993 beschloß die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam die Gründung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam".
Sie wird als Möglichkeit verstanden, die von staatlicher und kommunaler Seite zur Verfügung gestellten Mittel für die Betreuung älterer Mitbürger zu ergänzen und ggf. Hilfe individuell auszurichten.
Wie ist die rechtliche Stellung der Stiftung?
Die „Stiftung Altenhilfe Potsdam" ist als kommunale Stiftung eine unselbständige, treuhänderische Stiftung, die nach außen durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam bzw. durch eine/n von ihm Beauftragte/n vertreten wird.
Worin besteht der Stiftungszweck?
Der Zweck der "Stiftung Altenhilfe Potsdam" ist es, die Betreuung der älteren Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu fördern und weiter zu verbessern.
Wie finanziert sich die Stiftung?
Das Stiftungskapital wird verzinslich angelegt und bleibt ungeschmälert erhalten. Durch Zustiftungen soll der Betrag vergrößert werden.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden ausschließlich die Erträgnisse (Zinsen) verwandt.
Wem hilft die Stiftung?
Entsprechend der Satzung der "Stiftung Altenhilfe Potsdam" wird die Hilfe vorrangig älteren bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Potsdam gewährt.
Es können auch gemeinnützige Verbände und Vereine sowie soziale Einrichtungen, die für ältere Menschen tätig sind, unterstützt werden.
Leistungen der Stiftung setzen voraus, dass eine Hilfe auf andere Weise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend möglich ist.
Art und Höhe der Leistung richten sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall.
Wer entscheidet über die Hilfe?
Über die Mittelvergabe entscheidet das von der Stadtverordnetenversammlung berufene Kuratorium.
Wer kann Anträge stellen?
Verbände, Vereine und Gruppen, die sich hauptsächlich der Betreuung von Seniorinnen und Senioren widmen; Seniorinnen und Senioren; Einzelpersonen, die Hilfe für Seniorinnen und Senioren beantragen.
Wer kann helfen?
Alle Bürgerinnen und Bürger, Einrichtungen, Verbände oder Vereine, alle Firmen, Handwerker oder Gewerbetreibende, die sich dem humanen Ziel der Altenhilfe verbunden fühlen, können durch Zustiftungen oder Spenden mithelfen.
Spenden können auf folgendes Konto überwiesen werden:
Empfänger: Landeshauptstadt Potsdam
IBAN: DE26 1605 0000 3502 0274 62
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Stiftung Altenhilfe Potsdam
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | Stiftung-AltenhilfeRathaus.Potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Der Bürger oder der gemeinnützige Verein muss einen Antrag an das Kuratorium der „Kommunalen Stiftung Altenhilfe" stellen. Der Antrag sollte enthalten:
- kurze Vorstellung des Vereins, der Einrichtung, der Seniorengruppe
- konkrete Benennung und Begründung der erforderlichen Hilfe
- genaue Darlegung des Finanzierungskonzeptes
Downloads / Links
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009291.php
- Druckdatum
- 22.11.2024 04:05