Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
Unterlagen
- Personaldokument
- Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "Bl"
- Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
- aktuelle Einkünfte (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Renten etc.)
- Nachweis über aktuelle Vermögensverhältnisse (Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
- Mietvertrag
- ggf. Wohngeldbescheid
- Nachweise über gleichartige Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
(Auf die Blindenhilfe sind Leistungen bei stationärer Unterbringung sowie bei häuslicher Pflege nach dem Elften Buch, auch soweit es sich um Sachleistungen handelt, anzurechnen.)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)