Immissionsschutz – Anzeige / Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmingung zum Abbrennen eines Feuerwerkes (spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen)

Gebühren

  • 100,00 - 530,00 Euro für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks

Ausnahmezulassungen nach dem Sprengstoffgesetz werden zusätzlich 65,00 Euro berechnet.

Bearbeitungsdauer

  • 1 - 2 Wochen