Immissionsschutz – Anzeige einer Lärmbelästigung![](/WEB-IES/citygov/img/blanc.gif)
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige eines Verstoßes wegen Lärmbelästigung
Gebühren
- keine
Bearbeitungsdauer
- 3 - 4 Wochen
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden