Immissionsschutz – Anzeige einer Lärmbelästigung 

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige eines Verstoßes wegen Lärmbelästigung

Gebühren

  • keine

Bearbeitungsdauer

  • 3 - 4 Wochen

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden