Formloser schriftlicher Antrag welcher so konkret erkennen lassen muss, über welche Daten Auskunft begehrt wird, dass es der Stelle möglich ist, die Daten aufzufinden.
Der Antrag kann aber so umfassend sein, dass er Auskunft über alle vorhandenen Daten zu der Heimunterbringung verlangt.
Er sollte dann:
- den (damaligen) Namen des Antragstellers,
- Geburtsdatum
- die Bezeichnung des Heimes oder seines Trägers des seinerzeit zuständigen Jugendamtes, Gerichts oder anderen Behörden enthalten
Die Angabe von Aktenzeichen ist hilfreich, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden können.
Eine Kopie des Personalausweises ist dem Antrag beizufügen.