Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Fristen

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Hilfen bzw. Klärung der Einzelheiten erfolgt direkt im Gespräch.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Voraussetzungen

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

Hinweise

Arztpraxen erhalten auf Nachfrage, ob eine Person krankenversichert ist, aus Datenschutzgründen keine Auskunft.