Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Hilfen bzw. Klärung der Einzelheiten erfolgt direkt im Gespräch.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Hinweise
Arztpraxen erhalten auf Nachfrage, ob eine Person krankenversichert ist, aus Datenschutzgründen keine Auskunft.