Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Finanzanlagenvermittler 

Erforderliche Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person

Für die Bearbeitung des Antrags sind für den / die Antragsteller/in und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
    -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszeck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)
  • Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV
    Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.
  • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34 f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV

 

Antrag einer juristischen Person:

Für die Bearbeitung des Antrags sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten, und die juristische Person selbst folgende Unterlagen erforderlich (Ausnahme Führungszeugnis - Unterlagen nicht für juristische Person selbst):

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
    Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.
  • Führungszeugnis (für jeden gesetzlichen Vertreter) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
    Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34 f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
  • Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV
    Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein.
  • Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
  • Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)

Gebühren

582,00 Euro - Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes

Bei gleichzeitiger Erteilung mehrerer Erlaubnisse verringert sich die Gebühr.

Weitere Informationen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 34f GewO das Gewerbe betreibt, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein.