Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Finanzanlagenvermittler
Erforderliche Unterlagen
Antrag einer natürlichen Person
Für die Bearbeitung des Antrags sind für den / die Antragsteller/in und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
-> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszeck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein. - Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)
- Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein. - Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34 f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
Antrag einer juristischen Person:
Für die Bearbeitung des Antrags sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten, und die juristische Person selbst folgende Unterlagen erforderlich (Ausnahme Führungszeugnis - Unterlagen nicht für juristische Person selbst):
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben. - Führungszeugnis (für jeden gesetzlichen Vertreter) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein. - Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis bis zum 31.12.2012 (§ 915a ZPO altes Recht, zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes und/oder der gewerblichen Niederlassung zu diesem Zeitpunkt)
- Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für den Antragsteller nach § 34 f Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. FinVermV
- Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler durch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO, §§ 1 ff. FinVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV
Hinweis: Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise in Kopie ein. - Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
- Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und Bescheinigung in Steuersachen des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate)
Gebühren
582,00 Euro - Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes
Bei gleichzeitiger Erteilung mehrerer Erlaubnisse verringert sich die Gebühr.
Rechtsgrundlagen
§ 34f Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
Weitere Informationen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 34f GewO das Gewerbe betreibt, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein.