Auskunft aus dem Gewerberegister
Kurzbeschreibung
Auskunft aus dem Gewerberegister
Beschreibung
Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Der Name des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinaus gehende erweiterte Gewerberegisterauskunft muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.
Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.
Über abgemeldete Betriebe wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Damit ist bei Auskunftsbegehren, das mit einem glaubhaften Interesse verbunden ist (z.B. bei Klageverfahren, Insolvenzen und Ansprüchen sonstiger Art) im konkreten Einzelfall eine Auskunft möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten nach Landes-Datenschutzgesetzen nur für den Zweck verwendet werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
Möglichkeiten der Antragstellung
Anträge können auf folgende Weise erfolgen:
- per eAuskunft
- persönlich in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten
- per Fax an die angegebene Fax-Nr.
- per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse
- per Post an:
Landeshauptstadt Potsdam
Gewerbeangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-1701 |
---|---|
E-Mail-Adresse | GewerbeangelegenheitenRathaus.Potsdamde |
Internet | Onlineverfahren zur eAuskunft |
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Gebühren
Für die erste bis zehnte Person, pro Person oder Betriebsstätte: 14 €
Für jede weitere Person oder Betriebsstätte: 6 €
Auskünfte, wenn Nachfragen oder Ermittlungen über die beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen hinaus erforderlich sind, pro Person oder Betriebsstätte: 17 €
(lfd. Nr. 2.1.2 ff. von Anlage 1 zu § 1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWEGebO])
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Zuständige Stelle
Örtliche Ordnungsbehörde (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde) in deren Bezirk der Gewerbetreibende, über den eine Gewerberegisterauskunft eingeholt wird, seinen Betriebssitz hat (§ 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV))
Voraussetzungen
Vorliegen eines rechtlichen Interesses bei erweiterten Auskünften
Formulare sind bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde erhältlich.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000011492.php
- Druckdatum
- 19.04.2024 07:15