Beschreibung
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Was gehört in die Biotonne?
- Küchenabfälle und Lebensmittelreste: Obst- und Gemüsereste; Brot- und Gebäckreste; Eier- und Nussschalen; Kaffeefilter und Teebeutel; gekochte Speisereste; Knochen und Fleischreste; Gräten und Fischreste; verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
- Garten- und Grünabfälle: Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumenerde; Laub und Rinde; Baum-, Strauch- und Heckenschnitt; Fallobst; Rasenschnitt und Moose; Wild- und Unkräuter
- Sonstige organische Abfälle: Abfallbeutel aus Papier; Zeitungspapier zum Einwickeln; Papiertaschentücher und -servietten; Eierkartons aus Pappe; Küchenkrepp; Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz
Was gehört nicht in die Biotonne?
Nicht in die Biotonne gehören alle nicht-organischen Abfälle wie z. B. Plastiktüten (auch keine „Bio“-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht zu 100 % zersetzt), Windeln, Staubsaugerbeutel, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder Zigarettenkippen und Asche.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmen
Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:
- 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung
- 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit Kombileerung: April-Okt. wöchentlicher, Nov-März 14-täglicher Entleerung
Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 5 – 10 Liter pro Person und Woche (ohne Garten) zu beantragen. Sollten Sie einen Garten haben, so kann sich das Volumen je nach Größe des Gartens erhöhen.
Biotonnenreinigung: Zweimal pro Jahr werden die Biotonnen gereinigt. Die aktuellen Termine finden Sie im Abfallkalender oder unter https://www.potsdam.de/de/abfallkalender-fuer-potsdam.
Eigenkompostierung als Alternative zur Biotonne
Sie können sich vom Anschlusszwang zur Aufstellung einer Biotonne befreien lassen, wenn Sie Ihre organischen Abfälle selbst auf dem eigenen Grundstück kompostieren und verwerten. Die Eigenkompostierung kann auch gemeinsam durch unmittelbar benachbarte Grundstücke betrieben werden. Einen entsprechenden Befreiungsantrag finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle
Zwei Mal im Jahr wird eine öffentliche Grünabfallsammlung von der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt (Termine und aktuelle Standorte finden Sie unter www.potsdam.de/oeffentliche-gruenabfallsammlung-potsdam. Für alle Potsdamerinnen und Potsdamer ist die Abgabe von Grünabfällen bis zu einer Menge von maximal einem Kubikmeter kostenlos möglich.
Kostenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle
- Abgabe an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
- Abgabe bei der Kompostieranlage in Nedlitz (STEP GmbH, Lerchensteig 25b, 14469 Potsdam)
- Abgabe bei der Verwertungsanlage Fahrländer Erden GmbH (Marquardter Str. 19, 14476 Potsdam)
Weihnachtsbaumentsorgung und Bereitstellung
Die STEP GmbH holt „Nordmanntanne & Co.“ im Januar gesondert ab. Die Abholtermine im Januar, werden rechtzeitig öffentlich in der Tagespresse bekannt gegeben. Zudem finden Sie die Termine im Abfallkalender und unter www.potsdam.de/de/abfallentsorgung (Öffnet in einem neuen Tab).
Details
Voraussetzungen
Formulare
Gebühren
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Fristen
Zuständigkeit
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.