Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen (Biotonne) 

Kurzbeschreibung

  • Bioabfall Entsorgung
  • Regelungen zur Bewirtschaftung/ Entsorgung des Bioabfalls finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringsystem die Eigenkompostierung durch die Abfallentsorgungssatzung gestattet
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts) 

Beschreibung

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der/ die Bürger*in von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.

Küchen- und Gartenabfälle werden über die Biotonne mit dem braunen Deckel entsorgt.

Was gehört in die Biotonne?

  • Küchenabfälle und Lebensmittelreste: Obst- und Gemüsereste; Brot- und Gebäckreste; Eier- und Nussschalen; Kaffeefilter und Teebeutel; gekochte Speisereste; Knochen und Fleischreste; Gräten und Fischreste; verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
  • Garten- und Grünabfälle: Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumenerde; Laub und Rinde; Baum-, Strauch- und Heckenschnitt; Fallobst; Rasenschnitt und Moose; Wild- und Unkräuter
  • Sonstige organische Abfälle: Abfallbeutel aus Papier; Zeitungspapier zum Einwickeln; Papiertaschentücher und -servietten; Eierkartons aus Pappe; Küchenkrepp; Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz

Was gehört nicht in die Biotonne?

Nicht in die Biotonne gehören alle nicht-organischen Abfälle wie z. B. Plastiktüten (auch keine „Bio“-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht zu 100 % zersetzt), Windeln, Staubsaugerbeutel, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder Zigarettenkippen und Asche.

Behältergrößen und Abfuhrrhythmen

Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:

  • 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung

Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 5 – 10 Liter pro Person und Woche (ohne Garten) zu beantragen. Sollten Sie einen Garten haben, so kann sich das Volumen je nach Größe des Gartens erhöhen.

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle

  • Eigenkompostierung
  • Abgabe an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
  • Abgabe bei den Kompostieranlagen in Nedlitz (STEP | Lerchensteig 25b, 14469 Potsdam, kostenpflichtig)
  • STEP Big Bag (ca. 1 m³, kostenpflichtig)

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1796 (Abfallberatung)

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