Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung![](/WEB-IES/citygov/img/blanc.gif)
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
- Formeller Grundantrag der Sorgeberechtigten mit den entsprechenden Anlagen (enthält Schweigepflichtentbindungen als gesondertes Exemplar für jeden Verfahrensbeteiligten)
- Personaldokumente (ggf. Nachweis des Sorgerechts)
- vorhandene Stellungnahme des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und / oder des Sozialpädiatrischen Zentrums
- Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (nur auf Nachfrage)
Gebühren
- keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
- die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
- eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen, hierfür bitte im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren
- Einkommen und Vermögen können in bestimmten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, hierzu berät sie die zuständige Fallmanagerin / der zuständige Fallmanager