Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung 

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Formeller Grundantrag der Sorgeberechtigten mit den entsprechenden Anlagen (enthält Schweigepflichtentbindungen als gesondertes Exemplar für jeden Verfahrensbeteiligten)
  • Personaldokumente (ggf. Nachweis des Sorgerechts)
  • vorhandene Stellungnahme des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und / oder des Sozialpädiatrischen Zentrums
  • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (nur auf Nachfrage)

Gebühren

  • keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

  • die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
  • eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen, hierfür bitte im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren
  • Einkommen und Vermögen können in bestimmten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, hierzu berät sie die zuständige Fallmanagerin / der zuständige Fallmanager