Ausschreibungs- Auswahl- und Bestellungsverfahren für bevollmächtigte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger 

Gebühren

Die Gebühr für die Bearbeitung der erstrangigen Bewerbung (Platz 1 der Rangfolge) zu einem Vergabetermin beträgt 95,00 Euro nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO).

Werden nachrangige Bewerbungen für Bezirke zum selben Vergabetermin durch andere Behörden geprüft, beträgt die Gebühr bei jeder betroffenen Behörde 41,00 Euro.

Wurden durch eine Behörde in einem vorherigen Verfahren bereits die Voraussetzungen für eine Bewerbung geprüft, Bewertungspunkte ermittelt und bewirbt sich dieser Bewerber erneut zu einem anderen Vergabetermin bei dieser Behörde, beträgt die Gebühr 61,00 Euro.

Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt jeweils 22,00 Euro. Sie wird nicht erhoben, wenn der Bewerber zeitnah schriftlich die Rücknahme seiner jeweiligen Bewerbung gegenüber der zuständigen Behörde erklärt.

Die Mindestbestellungsgebühr beträgt 387,00 Euro.