Grundsicherung 

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zur Person:

  • Personalausweis und Meldebescheinigung
  • ggf. Schulbescheinigung
  • von ausländischen Staatsangehörigen Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis (Reisepass, Fremdenpass)

Unterlagen zur Wohnung:

  • Mietvertrag (bei Untermietung Bestätigung des Eigentümers über die Untermietberechtigung)
  • Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Wohngeldantrag (von Ihnen auszufüllen, immer erforderlich, auch wenn bereits Wohngeld gezahlt wird)
  • Wohngeldbescheid
  • Bescheid über die Zahlung von Härteausgleich (Nachweis darüber, ob Sie oder der Vermieter die Zahlung erhalten)
  • Bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften
  • Soweit eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht vorliegt, eine Bestätigung des Wohnungsbesitzers darüber, dass Sie bei ihm wohnen und er (ggf. auch Haushaltsangehörige) Sie nicht unterstützt

Unterlagen zu allen Einkünften in Geld oder Geldeswert der im Haushalt lebenden Personen:

  • Verdienstbescheinigung über die Nettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen (mindestens für 6 Monate)
  • Soweit Personen im Haushalt eine Lehre absolvieren, den Bescheid über die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt bzw. Nachweise der Antragstellung
  • Rentenbescheide - soweit zutreffend Nachweise über die die berücksichtigte Kindererziehungszeiten - bzw. Nachweise über die Antragstellung
  • Bei Bezug von Krankengeld, Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe
  • Nachweis über Einkommen aus Unterhaltszahlungen (auch Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt)
  • Nachweis über die Zahlung von Kindergeld durch das Arbeitsamt oder Nachweis der Antragstellung
  • Nachweis über Einkommen aus Untervermietung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte

Sonstige Unterlagen:  

  • Von Geschiedenen Scheidungs- und Unterhaltsurteil
  • Von getrennt lebenden Eheleuten und nichtehelichen Kindern Unterhaltsurteil bzw. Nachweise über Bemühungen zur Erlangung von Unterhalt (über Rechtsanwalt)
  • Bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung, einen Nachweis über das bestehende Versicherungsverhältnis und den Nachweis über die Höhe der Beträge
  • Nachweis über die Antragstellung zur Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung in der gesetzlichen Frist (innerhalb von 4 bis 6 Wochen z.B. nach Ehescheidung, Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch Abschluss, Beendigung Arbeitsverhältnis, Wegfall von Ansprüchen beim Arbeitsamt, Einstellung von BAföG , Ablehnung des Rentenantrages)
  • Namen und Anschriften von unterhaltspflichtigen Angehörigen (Kindern, Eltern, Ehegatten - auch aus früheren Ehen - sowie nichteheliche Adoptivkinder)
  • Nachweis über evtl. vorhandenes Vermögen (z.B. Spar- oder Bankguthaben, Geldanlagen - Termingelder, Wertpapiere - Haus- oder Grundbesitz, Kraftfahrzeug)
  • Soweit in den letzten Jahren Vermögen übertragen wurde, Nachweis über Art und geschätzten Wert des Vermögens
  • Bei vorhandenem Giro- oder Postscheckkonto die Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Versicherungspolicen und Rückkaufswerte
  • Zulassung und Fahrzeugpapiere
  • Unterhaltszahlungen aus Trennungen vom Partner
  • Bescheid der Pflegekasse über Leistungen der ambulanten oder vollstationären Pflege mit Pflegestufe
  • Unterlagen zu allen Einkünften in Geld oder Geldeswert der im Haushalt lebenden Personen
  • Unterlagen zum Vermögen in Geld oder Geldeswert der im Haushalt lebenden Personen

Gebühren

keine

Fristen

bis zu 6 Monate

Rechtsgrundlagen