Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Altpapier wird in Potsdam über den blauen Papierbehälter entsorgt.
Was gehört in die Papiertonne?
- Sämtliche Druckerzeugnisse wie Kataloge, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Schreibpapier, Geschenkpapier, Bücher sowie
- Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen.
Was gehört nicht in die Papiertonne?
Nicht in den blauen Papierbehälter gehören zum Beispiel beschichtetes Papier, Kaffeebecher, Fotos, beschmutztes Papier oder Tapetenreste. Diese gehören in den Restabfall.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmen
Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:
- 240 und 660 Liter-Behälter mit 14-täglicher Entleerung
- 1100 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung
Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 20 Liter pro Person und Woche vorzuhalten.
Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Altpapier
Papier und Kartonagen können kostenfrei auch an den Wertstoffhöfen der STEP abgegeben werden.