Anmeldung von in der Prostitution tätigen Personen

Erforderliche Unterlagen

  • zwei Lichtbilder (aktuell, ohne Rand, 45 mm hoch und 35 mm breit)
  • Nachweis über die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG (nicht älter als drei Monate)
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Auweisersatz
  • falls Sie ausländische Staatsangehörige und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen.

bei Verlängerung:

  • Nachweis über die halbjählriche Gesundheitsberatung (bei Prostituierten unter 21 Jahren)
  • Nachweis über die jährliche Gesundheitsberatung (bei Prostituierten über 21 Jahren)

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz von in der Prostitutions tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)