Erlegungsprämien zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Afrikanische Schweinepest (Landesmittel)
Beschreibung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) als eine hochansteckende Viruserkrankung bedroht neben den Wildschweinen auch die Hausschweinbestände. Angesichts der aktuellen Tierseuchenlage mit mehreren bestätigten Fällen der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg ist es wichtig, alle angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung in Deutschland einzuhalten. Dies betrifft nicht nur landwirtschaftliche Nutztierhalter, sondern auch die Jäger diese können dazu beitragen, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.
Für die Schaffung eines niedrigen Schwarzwildbestandes in den Jagdgebieten der Landeshauptstadt Potsdam zur Wildseuchenbekämpfung (ASP), werden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr Abschussprämien für weibliches Schwarzwild gezahlt.
Erlegungsprämie des Landes Brandenburg
Weiterhin wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, der obersten Jagdbehörde mit Beginn des Jagdjahres 2021 / 2022 eine Erlegungsprämie für weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 (Überläuferbachen) und 2 (adulte Bachen) in Höhe von 80,00€ eingeführt.
Hierzu ist keine Referenzstrecke (wie noch bei der „Erlegerprämie in den Vorjahren“) notwendig.
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr, vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022.
Fall- und Unfallwild werden nicht berücksichtigt.
Der finale Termin für die Einreichung der Antragsunterlagen ist der 30.04.2022.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem "Erlass zur Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren zur Gewährung einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest" sowie der "Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg".
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie sind die fristgerecht eingereichte Streckenstatistik sowie die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen durch den Antragsberechtigten (siehe dazu Punkt 3 des Erlasses zur Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren zur Gewährung einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg), insbesondere:
- die Jagdstatistikmeldung über das Onlineportal (Erlass unter 5.1.2 sowie § 3 Nr. 1 der Verwaltungsvereinbarung),
- der ausgefüllte Antrag (Anlage 1 zum Erlass)
- der Jagdschein (Erlass unter 5.1.3)
- die Wildursprungsscheine im Original bzw. Durchschlag (keine Kopie)
- rechtzeitige Antragstellung
Verspätet oder fristgerecht, aber unvollständig eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Die Abwicklung erfolgt wie zuvor bei der Erlegerprämie zum Schwarzwild.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Erlass zur Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren zur Gewährung einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg vom 04.06.2021
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000039182.php
- Druckdatum
- 28.04.2024 20:22