Erlegungsprämien zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Afrikanische Schweinepest (Landesmittel)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie sind die fristgerecht eingereichte Streckenstatistik sowie die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen durch den Antragsberechtigten (siehe dazu Punkt 3 des Erlasses zur Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren zur Gewährung einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg), insbesondere:
- die Jagdstatistikmeldung über das Onlineportal (Erlass unter 5.1.2 sowie § 3 Nr. 1 der Verwaltungsvereinbarung),
- der ausgefüllte Antrag (Anlage 1 zum Erlass)
- der Jagdschein (Erlass unter 5.1.3)
- die Wildursprungsscheine im Original bzw. Durchschlag (keine Kopie)
- rechtzeitige Antragstellung
Verspätet oder fristgerecht, aber unvollständig eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Die Abwicklung erfolgt wie zuvor bei der Erlegerprämie zum Schwarzwild.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Erlass zur Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren zur Gewährung einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg vom 04.06.2021