Weiterhin wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, der obersten Jagdbehörde mit Beginn des Jagdjahres 2021 / 2022 eine Erlegungsprämie für weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 (Überläuferbachen) und 2 (adulte Bachen) in Höhe von 80,00€ eingeführt.
Hierzu ist keine Referenzstrecke (wie noch bei der „Erlegerprämie in den Vorjahren“) notwendig.
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr, vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022.
Fall- und Unfallwild werden nicht berücksichtigt.
Der finale Termin für die Einreichung der Antragsunterlagen ist der 30.04.2022.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem "Erlass zur Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren zur Gewährung einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest" sowie der "Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren einer Bachenprämie für erlegtes weibliches Schwarzwild der Altersklassen 1 und 2 zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Land Brandenburg".