Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund / seine Hunde innerhalb von 2 Wochen, schriftlich im Bereich Steuern an-/ abzumelden.
Beginn und Ende der Steuerpflicht:
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes im Haushalt folgt und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund den Haushalt endgültig verlässt.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Alternativ kann die steuerpflichtige Person eine jährliche Zahlungsweise beantragen, welche einen Monat nach Zugang des Bescheides fällig ist.