Betreuung der kommunalen Schiedsstellen

Erforderliche Unterlagen

Die Schiedsstellen werden nur auf Antrag tätig.

Der formlose Antrag auf Durchführung der Schlichtung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Er muss:

  • schriftlich oder zu Protokoll der Schiedsstelle gestellt werden
  • die Parteien inklusive eines ggf. vorhandenen gesetzlichen Vertreters bezeichnen (Name, Vorname, Anschrift)
  • den Streitgegenstand sowie das mit dem Schiedsverfahren angestrebte Ziel umreißen
  • vom Antragsteller unterschrieben sein.

Einem schriftlichen Antrag sollen die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beigefügt werden.

Gebühren

25,00 - 75,00 Euro - Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Auslagen

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz – BbgSchGG)