schriftliche Antragstellung vier Wochen vor Beginn der geplanten Bauzeit
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Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem entstandenen Zeit- und Arbeitsaufwand und werden auf Grundlage der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.
Fristen
in der Regel 14 Tage nach Posteingang, aber max. 4 Wochen