Grundstückszufahrten / Baustellenzufahrten (Genehmigung)
Erforderliche Unterlagen
schriftliche Antragstellung vier Wochen vor Beginn der geplanten Bauzeit
Bitte verwenden Sie das Formular unter Downloads/Links!
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem entstandenen Zeit- und Arbeitsaufwand und werden auf Grundlage der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.
Fristen
in der Regel 14 Tage nach Posteingang, aber max. 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der jeweils aktuellen Fassung
Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der jeweils aktuellen Fassung