Grundstückszufahrten / Baustellenzufahrten (Genehmigung) 

Erforderliche Unterlagen

schriftliche Antragstellung vier Wochen vor Beginn der geplanten Bauzeit

Bitte verwenden Sie das Formular unter Downloads/Links!

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem entstandenen Zeit- und Arbeitsaufwand und werden auf Grundlage der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.

Fristen

in der Regel 14 Tage nach Posteingang, aber max. 4 Wochen

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der jeweils aktuellen Fassung

Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der jeweils aktuellen Fassung