Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Antrag einer natürlichen Person:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O"
-> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 05/P zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein. - Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen d. zuständigen Finanzamtes und d. kommunalen Steueramtes
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer die nachweist, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugend-schutz unterrichtet worden ist
- Vorlage eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll
Antrag einer juristischen Person:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O")
-> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 05/P zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein. - Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung in Steuersachen d. zuständigen Finanzamtes und d. kommunalen Steueramtes
- Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem entsprechendem Register. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist der Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
- Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)
- Vorlage eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O"
-> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 05/P zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein. - Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer die nachweist, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugend-schutz unterrichtet worden ist.
- Bescheinigung in Steuersachen d. zuständigen Finanzamtes und d. kommunalen Steueramtes
Gebühren
- 150,00 Euro bis 1.159,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der mitverwaltenden Gemeinden oder der kreisfreien Städte.
Ordnungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Antragsformular