Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bodendenkmale

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag, eigenhändig unterschrieben
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme einschließlich Bauzeichnungen und Lageplan
  • wenn bereits vorhanden - Baugrundgutachten

Fristen

  • 1 Monat im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde
  • 3 Monate zur gesetzlichen Benehmensherstellung im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft Forschung und Kultur des Landes Brandenburg