Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bodendenkmale
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag, eigenhändig unterschrieben
- Beschreibung der geplanten Maßnahme einschließlich Bauzeichnungen und Lageplan
- wenn bereits vorhanden - Baugrundgutachten
Fristen
- 1 Monat im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde
- 3 Monate zur gesetzlichen Benehmensherstellung im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft Forschung und Kultur des Landes Brandenburg