Erlaubnis zur Veranstaltung von Schaustellungen von Personen

Erforderliche Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person

Für die Bearbeitung des Antrags sind für den / die Antragsteller/in und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
    -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. Baugenehmigung und Grundriss

 

Antrag einer juristischen Person

Für die Bearbeitung des Antrags sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden, für den / die Betriebsleiter/in oder den / die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten, und die juristische Person selbst folgende Unterlagen erforderlich (Ausnahme Führungszeugnis - Unterlagen nicht für juristische Person selbst):

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben).
    Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben.
  • Führungszeugnis (für jeden gesetzlichen Vertreter) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".
    -> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 04/B zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
  • Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. Baugenehmigung und Grundriss

Gebühren

  • 145,00 bis 869,00 Euro

Weitere Informationen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 33a GewO das Gewerbe betreibt ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein.