Jagdschein - Neuerteilung

Erforderliche Unterlagen

Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung

Bestätigung Jagdhaftpflichtversicherung

Lichtbild

Die Beantragung der Neuerteilung/Verlängerung des Jagdscheines ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das Dokument auf dem Postweg zurück.

Tages-/Jahresjagdschein für Jugendliche und Erwachsene:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
  • Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des BJagdG
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
  • aktuelles Passbild

Tages-/Jahresjagdschein für Falkner:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
  • Nachweis über eine bestandene Jäger- und Falknerprüfung im Geltungsbereich des BJagdG
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
  • aktuelles Passbild

Tages-/Jahresjagdschein für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
  • Glaubhaftmachung ausreichender Kenntnisse auf dem Gebiet der Jagd (z.B. ausländischer Jagdschein)
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
  • aktuelles Passbild

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • per Gebührenbescheid

Bearbeitungsdauer

  • ca. 20 Minuten

Fristen

Beantragung rechtzeitig vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend zwei oder drei Jahre später. Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich.

Weitere Informationen

Parallel zur Erteilung eines neuen Jagdscheines sind entgeltliche Jagderlaubnisse sowie gepachtete Jagdbezirksflächen ebenfalls zur Eintragung vorzulegen.

Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung nach § 17 Absatz 6 Bundesjagdgesetz fordern.

Verfahren zur Erteilung von Jugendjagdscheinen, Falknerjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen bedürfen teilweise weiterer Unterlagen, die von der unteren Jagdbehörde im Einzelfall vom Antragsteller oder der Antragstellerin nachgefordert werden.

Verfahrensablauf

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines schriftlich bei der unteren Jagdbehörde, wo der Jäger oder die Jägerin den Hauptwohnsitz hat.

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörden

Voraussetzungen

Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung.

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird von der Verwaltung ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof angefordert. (Dauer ca. 2 – 3 Wochen)

Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden online zur Verfügung.

Hinweise

Parallel zur Erteilung eines neuen Jagdscheines sind entgeltliche Jagderlaubnisse sowie gepachtete Jagdbezirksflächen ebenfalls zur Eintragung vorzulegen.

Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung nach § 17 Absatz 6 Bundesjagdgesetz fordern.