Hundehaltung - Anzeige nach Hundehalterverordnung

Rechtsgrundlagen

Jeder Hundehalter oder Hundeführer sollte die Bestimmungen der Hundehalterverordnung Brandenburg sowie die Bestimmungen der Kommunalen Leinepflicht gemäß der Potsdamer Stadtordnung kennen.

Ausdrücklich wird hiermit auch auf die Pflicht zur Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde hingewiesen; Anzeigen werden hierzu rigoros aufgenommen. 

Verfahrensablauf

1. Anzeige der Hundehaltung

Gemäß der geltenden Hundehalterverordnung sind alle Hunde der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Der anzuzeigende Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Hundehaltung nicht unverzüglich angezeigt und/oder keine Kennzeichnung des Hundes vorgenommen hat, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

Die ordnungsbehördliche An-, Um- sowie Abmeldung Ihres Hundes können Sie ab sofort digital vornehmen.

Hier finden Sie das notwendige Formular um Ihren Hund steuerlich anzumelden
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2. Gefährliche Hunde 

Infolge von Bissvorfällen oder Verhaltensauffälligkeiten können Hunde als gefährliche Hunde eingestuft werden. Die Gefährlichkeit kann alle 2 Jahre nach deren Feststellung mittels eines Wesenstests (Negativgutachten)
wiederlegt werden.

Bis dahin bedarf die Haltung eines gefährlich eingestuften Hundes der ordnungsbehördlichen Erlaubnis.

Hier finden Sie den notwendigen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes 

Weiterhin unterliegt der Hund einer Maulkorb- und Leinenpflicht.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen gefährlichen Hund ohne die erforderliche ordnungsbehördliche Erlaubnis hält, ausbildet, abrichtet oder dabei einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden. Außerdem kann die Einziehung des Hundes angeordnet werden.

Die ordnungsbehördliche Abmeldung bzw. Übergabe eines gefährlichen Hundes können Sie ab sofort digital vornehmen.

Ansprechpartner

Für direkten Kontakt stehen wir Ihnen telefonisch unter 0331 / 289-1657 am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 09-12 Uhr und von 14-16 Uhr zur Verfügung. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anzeigen nicht telefonisch entgegengenommen werden können und in diesem Falle auf die jeweiligen Formulare verwiesen wird. Gerne kann jedoch bei offenen Fragen zum Ausfüllen, in dieser Zeit unterstützt werden.

Rechtsbehelf

Privatanzeigen:

Bei Missachtung von geltende Bestimmung zum Thema Hund, steht es jedem frei, mit folgendem Formular einen festgestellten Verstoß zur Anzeige zu bringen.

(Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet, auf Vollständigkeit ist zu achten)

Hier finden Sie das notwendige Anzeigeformular.

Tierschutzanzeigen:

Anzeigen zum Tierschutz sind beim Veterinäramt zu stellen.