Elterngeld

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag ein:

  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld im Original
  • Nachweis des Arbeitgebers über die taggenaue Elternzeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld (bzw. Negativbescheinigung)
  • Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen aus 12 Monaten vor Geburt bzw. vor Beginn Mutterschutz
  • letzter Steuerbescheid
  • Aufhebungsbescheid über ALG I
  • Bescheid über ALG II (Seite 1 u. 2)
  • Bankverbindung: IBAN und BIC

Der Antrag kann per Post an die Adresse des Jugendamtes übersandt werden.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

  • 4 - 5 Wochen

Fristen

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Weitere Informationen

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

Ansprechpartner

Hinweis zu unseren Servicezeiten

Die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle sind während der Servicezeiten telefonisch zu erreichen.

Sollte eine telefonische Erreichbarkeit nicht gelingen, senden Sie bitte eine E-Mail an die unten angegebene E-Mail-Adresse. Es erfolgt in jedem Fall eine Rückmeldung.

Für persönliche Beratungen und weitere Anliegen vergeben wir Termine. 

Telefonnummern der Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe finden Sie unter dem Button „Kontakt“.

Zuständige Stelle

Besucheradresse

Am Palais Lichtenau 3/5
14469 Potsdam

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

Der Elterngeldantrag muss zwingend ausgedruckt und von beiden Eltern unterschrieben eingereicht werden. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Den aktuellen Antrag finden Sie unter den Formularen.

Alternativ können Sie den Antragsassistenten für Brandenburg nutzen:
https://www.elterngeld-digital.de/

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Hinweise

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.