Elterngeld
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Bitte reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag ein:
- Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen aus 12 Monaten vor Geburt bzw. vor Beginn Mutterschutz
- letzter Steuerbescheid
- Aufhebungsbescheid über ALG I
- Bescheid über ALG II (Seite 1 u. 2)
- Bankverbindung: IBAN und BIC
Der Antrag kann per Post an die Adresse des Jugendamtes übersandt werden.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Einkommenssteuergesetz (EStG)
Weitere Informationen
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
- 4 - 5 Wochen
Ansprechpartner
Hinweis zu unseren Servicezeiten
Die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle sind während der Servicezeiten telefonisch zu erreichen.
Sollte eine telefonische Erreichbarkeit nicht gelingen, senden Sie bitte eine E-Mail an die unten angegebene E-Mail-Adresse. Es erfolgt in jedem Fall eine Rückmeldung.
Für persönliche Beratungen und weitere Anliegen vergeben wir Termine.
Telefonnummern der Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe finden Sie unter dem Button „Kontakt“.
Zuständige Stelle
Elterngeldstelle des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Besucheradresse
Am Palais Lichtenau 3/5
14469 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.
Der Elterngeldantrag muss zwingend ausgedruckt und von beiden Eltern unterschrieben eingereicht werden. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Den aktuellen Antrag finden Sie unter den Formularen.
Alternativ können Sie den Antragsassistenten für Brandenburg nutzen:
https://www.elterngeld-digital.de/
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht