Beurkundungen Jugendamt (Vaterschaft, Mutterschaft etc.)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist
- Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Die Anwesenheit beider Elternteile ist erforderlich.
- Bei Unterhalt: bisherigen Unterhaltstitel (Urteil, Urkunde, etc.), ggf. Unterhaltsberechnung (Die Urkundsperson darf keine Berechnungen vornehmen.)
- Bei Vaterschaftsanerkennungen: Geburtsurkunde Vater, Mutter und Kind bzw. Mutterpass
Gebühren
- Beitrag: Zwischen 60,00 und 80,00 EUR. Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar kostet in der Regel 60,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, insgesamt circa. 80,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für Dolmetscher.
- Beitrag: Gebührenfrei. Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos. Hinzu kommen etwaige Kosten für Dolmetscher.
- 30,00 Euro - pro Beurkundung
Zahlungsart
- bar
- EC-Karte
Rechtsgrundlagen
- 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- 1626 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- 1626 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1626d Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 59 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgt unmittelbar im Termin.
Verfahrensablauf
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren:
- Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
- In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Zuständige Stelle
Das für Sie örtlich zuständige Jugendamt
Voraussetzungen
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
- Das Kind muss noch minderjährig sein.
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen.
- Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
- Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
- Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.